Platzverweis
Platzverweis
Die Polizei kann dir rund ums Stadion mündlich oder schriftlich untersagen, dich an einem bestimmten Ort aufzuhalten — etwa um Fangruppen zu trennen oder eine Eskalation zu verhindern. Das ist ein eigenständiges polizeiliches Mittel der Gefahrenabwehr aus dem jeweiligen Landespolizeigesetz und unabhängig von einem zivilrechtlichen Stadionverbot des Vereins.
Was darf die Polizei
- Dich zur Gefahrenabwehr vorübergehend von einem Ort verweisen oder dir das Betreten verbieten (Beispiel Bayern: Art. 16 PAG; Beispiel NRW: § 34 PolG NRW).
- Den Platzverweis räumlich und zeitlich befristet aussprechen — mündlich reicht, eine schriftliche Begründung muss nicht sofort erfolgen.
- Bei Nichtbefolgung Zwangsmittel einsetzen und dich zur Durchsetzung in Gewahrsam nehmen.
- In manchen Bundesländern ein längeres Betretungsverbot für ein größeres Gebiet anordnen, wenn Tatsachen dafürsprechen, dass du dort erneut Straftaten begehst.
Was darf sie NICHT
- Einen Platzverweis ohne jeden Gefahrenbezug aussprechen — reine Schikane ist unzulässig.
- Dich dauerhaft und unbefristet von einem öffentlichen Ort fernhalten (dafür gelten engere Voraussetzungen als für den einfachen Platzverweis).
- Den Platzverweis ohne Not auf dein gesamtes Wohn- oder Arbeitsumfeld ausdehnen.
Was du machen musst
- Dem Platzverweis unverzüglich Folge leisten und den Bereich verlassen.
- Deine Identität feststellen lassen, wenn die Polizei das zur Durchsetzung oder Dokumentation für nötig hält.
Was du verweigern darfst
- Du musst nicht schweigend gehen, ohne nach dem Grund zu fragen — nach der Begründung darfst du fragen.
- Rechtsmittel: Du kannst nachträglich gegen den Platzverweis vorgehen (Widerspruch/verwaltungsgerichtliche Klage). Das hat aber keine aufschiebende Wirkung — erst befolgen, dann rechtlich prüfen lassen.
Muss ich meinen Ausweis zeigen?
Kommt darauf anWenn die Polizei deine Identität zur Durchsetzung oder Dokumentation des Platzverweises braucht, musst du sie feststellen lassen. Die genaue Befugnisnorm unterscheidet sich je nach Landespolizeigesetz.
Kann regional abweichen (Bundesland, Kanton bzw. Bundesstaat).
- Bayerisches Polizeiaufgabengesetz (PAG) Art. 16
Platzverweis, Kontaktverbot, Aufenthalts- und Meldeanordnung zur Gefahrenabwehr.
- Polizeigesetz NRW (PolG NRW) § 34
Platzverweisung zur Gefahrenabwehr, inklusive räumlicher Betretungsverbote bei Straftatenprognose.
🗺 Unterschiede nach Bundesland
Landespolizeigesetze unterscheiden sich. Wähle dein Bundesland für Details.
§ 29 ASOG Bln unterscheidet ebenfalls Platzverweis und Aufenthaltsverbot: Der einfache Platzverweis setzt eine Gefahr voraus oder richtet sich gegen Personen, die einen Polizei-, Feuerwehr- oder Rettungseinsatz behindern. Das Aufenthaltsverbot darf nur die Polizei anordnen, braucht Tatsachen für die Annahme künftiger Straftaten und muss zeitlich und örtlich auf das zur Verhütung Erforderliche beschränkt bleiben; eine feste Höchstdauer wie in Baden-Württemberg nennt das Gesetz nicht. Der Zugang zur eigenen Wohnung darf auch in Berlin nicht ausgeschlossen werden.
- § 29 ASOG Bln – Platzverweisung, Aufenthaltsverbot — gesetze.co, geprüft 2026-08-10
- § 30 PolG BW – Platzverweis, Aufenthaltsverbot — dejure.org Rechtsinformationssysteme GmbH, geprüft 2026-08-07
- Art. 16 PAG – Platzverweis, Kontaktverbot, Aufenthalts- und Meldeanordnung — Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de), geprüft 2026-08-06
- Polizeigesetz NRW – §§ 34, 35, 36, 38 PolG NRW — Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de), geprüft 2026-08-06
- § 17 NPOG – Platzverweisung, Aufenthaltsverbot — gesetze.co, geprüft 2026-09-11
- § 31 HSOG – Platzverweisung, Aufenthaltsverbot, Kontaktverbot — gesetze.co, geprüft 2026-09-11
- SächsPVDG – §§ 18, 19, 21 (Platzverweisung, Wohnungsverweisung, Aufenthaltsanordnung) — REVOSax – Landesrecht Sachsen, geprüft 2026-09-11
- § 36 SOG LSA – Platzverweisung — gesetze.co, geprüft 2026-09-11
- § 12b HmbSOG – Betretungsverbot, Aufenthaltsverbot — gesetze.co, geprüft 2026-09-11
- § 201 LVwG – Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Aufenthaltsgebot und Meldeauflage — gesetze.co, geprüft 2026-09-11
- § 16 BbgPolG – Platzverweisung und Aufenthaltsverbot — gesetze.co, geprüft 2026-09-11
- § 13 POG – Platzverweisung, Wohnungsverweisung, Aufenthaltsverbot — gesetze.co, geprüft 2026-09-11
- § 52 SOG M-V – Platzverweisung und Wegweisung — gesetze.co, geprüft 2026-09-11
- § 18 PAG – Platzverweisung, Wohnungsverweisung, Aufenthaltsverbot — gesetze.co, geprüft 2026-09-11
- § 12 SPolG – Platzverweisung, Wohnungsverweisung, Aufenthaltsverbot, Kontaktverbot, Aufenthaltsgebot — gesetze.co, geprüft 2026-09-11
- § 11 BremPolG – Platzverweisung; Betretens- und Aufenthaltsverbot — gesetze.co, geprüft 2026-09-11
- § 12 BremPolG – Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot — gesetze.co, geprüft 2026-09-11