Beschwerde gegen Polizei
Beschwerde gegen Polizei
Du hast erlebt oder beobachtet, dass sich ein Polizist im Dienst falsch verhalten hat — unangemessener Ton, unverhältnismäßige Gewalt, möglicherweise sogar eine Straftat. Es gibt drei voneinander unabhängige Wege, dagegen vorzugehen. Du kannst mehrere gleichzeitig nutzen.
Das kannst du jetzt sagen
- „Ich mache von meinem Schweigerecht Gebrauch und äußere mich nicht zur Sache.“
- „Ich möchte vor weiteren Angaben mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen.“
Was darf sie NICHT
- Gewalt anwenden, die nicht erforderlich und verhältnismäßig ist, um eine rechtmäßige Maßnahme durchzusetzen.
- Dich einschüchtern oder bedrängen, um dich von einer Anzeige oder Beschwerde abzuhalten.
- Dir die Nennung ihrer Dienstnummer grundsätzlich verweigern — in den meisten Bundesländern besteht eine Kennzeichnungspflicht.
Was du machen musst
- Sofort notieren: Uhrzeit, Ort, genauer Ablauf, Dienstnummer/Namensschild, Aussehen, Streifenwagen-Kennzeichen.
- Zeugen ansprechen und Kontaktdaten sichern, solange sie noch da sind.
- Bei Verletzungen noch am selben Tag zum Arzt — Attest mit Fotos der Verletzungen sichern, das zählt als Beweis.
- Foto-/Videoaufnahmen sofort sichern, bevor ein Gerät beschlagnahmt oder ein Video gelöscht werden könnte.
- Zeitnah handeln — es gibt keine gesetzliche Frist für die Dienstaufsichtsbeschwerde, aber Erinnerungen und Spuren verblassen schnell.
Was du verweigern darfst
- Die Strafanzeige bei einer Polizeidienststelle zu erstatten — du kannst sie auch direkt schriftlich oder online bei der Staatsanwaltschaft einreichen.
- Eine Aussage zur Sache, wenn gegen dich zugleich ermittelt wird, z. B. wegen Widerstands — dann gilt dein Schweigerecht.
Darf ich schweigen?
Wirst du im Zusammenhang mit dem Vorfall selbst beschuldigt, etwa wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, darfst du zur Sache schweigen — das gilt auch dann, wenn du gleichzeitig Anzeige gegen die Beamten erstattest.
Darf ich einen Anwalt verlangen?
Vor einer Strafanzeige oder Dienstaufsichtsbeschwerde lohnt sich anwaltlicher Rat, besonders wenn eine Gegenanzeige, etwa wegen Widerstands, im Raum steht — ein Anwalt hilft, Aussage und Beweislage sauber vorzubereiten.
- Grundgesetz (GG) Art. 17
Petitionsrecht — jeder darf sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an zuständige Stellen wenden; rechtliche Grundlage der formlosen Dienst-/Fachaufsichtsbeschwerde.
- Strafgesetzbuch (StGB) § 340
Körperverletzung im Amt: Amtsträger, die während der Dienstausübung eine Körperverletzung begehen oder begehen lassen, werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft.
- Strafgesetzbuch (StGB) § 240
Nötigung: rechtswidriger Zwang durch Gewalt oder Drohung; Missbrauch der Amtsträgerstellung ist nach Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 ein besonders schwerer Fall (6 Monate bis 5 Jahre).
- Strafgesetzbuch (StGB) § 78
Verjährungsfrist richtet sich nach der Strafandrohung: bei § 340 StGB (bis 5 Jahre) i. d. R. 5 Jahre, bei § 240 StGB im besonders schweren Fall ebenfalls 5 Jahre — jeweils ab Tatvollendung.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. Grundgesetz § 839 BGB, Art. 34 GG
Amtshaftung: Verletzt ein Beamter schuldhaft eine Amtspflicht, haftet dafür der Staat auf Schadensersatz, nicht der Beamte persönlich.
🗺 Unterschiede nach Bundesland
Landespolizeigesetze unterscheiden sich. Wähle dein Bundesland für Details.
Berlin hat seit Ende 2019 mit dem Bürger- und Polizeibeauftragten eine eigene, gesetzlich verankerte Stelle speziell für Beschwerden gegen die Berliner Polizei (Bürger- und Polizeibeauftragtengesetz, BürgBG Bln) — anders als die allgemeinen Bürgerbeauftragten anderer Länder, die Polizei nur als eines von mehreren Themen abdecken. Die Stelle ist weisungsungebunden, hat Akteneinsichts- und Kontrollrechte und nimmt auch vertrauliche Meldungen von Polizeibediensteten selbst entgegen.
- Art. 17 GG – Petitionsrecht — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH, geprüft 2026-08-07
- § 340 StGB – Körperverletzung im Amt — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH, geprüft 2026-08-07
- § 240 StGB – Nötigung — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH, geprüft 2026-08-07
- § 78 StGB – Verjährungsfrist — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH, geprüft 2026-08-07
- § 839 BGB – Haftung bei Amtspflichtverletzung — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH, geprüft 2026-08-07
- Merkblatt für Opfer rechtswidriger Gewalt — Amnesty International – Themenkoordinationsgruppe Polizei und Menschenrechte, geprüft 2026-08-07
- Unabhängige Polizeibeauftragte in den Ländern — Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, geprüft 2026-08-07
- Der Bürger- und Polizeibeauftragte des Landes Berlin — Land Berlin, geprüft 2026-08-10
- Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz – Beauftragte für die Landespolizei — Landtag Rheinland-Pfalz, geprüft 2026-08-07
- Bürgerbeauftragte Baden-Württemberg – Häufige Fragen (Unabhängigkeit, Zuständigkeit für die Landespolizei, formlose Beschwerde) — Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, geprüft 2026-08-07
- Niedersächsische Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei (Organisationsstruktur, Unabhängigkeit) — Bürger beobachten Polizei, geprüft 2026-09-11
- Darum gibt es nach fünf Jahren immer noch keinen Polizeibeauftragten in Hessen — hessenschau.de (Hessischer Rundfunk), geprüft 2026-09-11
- § 98 SächsPVDG – Unabhängige Vertrauens- und Beschwerdestelle — REVOSax – Landesrecht Sachsen, geprüft 2026-09-11
- Polizeibeauftragter gibt Einblick in seine Arbeit (Bestellung, Unabhängigkeit) — Landtag von Sachsen-Anhalt, geprüft 2026-09-11
- Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) – Beschwerdestelle der Polizei Hamburg — Freie und Hansestadt Hamburg, geprüft 2026-09-11
- Die Beauftragte für die Landespolizei Schleswig-Holstein – Ihre Ansprechpartnerin, unabhängig — Schleswig-Holsteinischer Landtag, geprüft 2026-09-11
- Die Polizeibeauftragte des Landes Brandenburg — Wikipedia, geprüft 2026-09-11
- Bürgerbeauftragter M-V – Beauftragter für die Landespolizei — Bürgerbeauftragter Mecklenburg-Vorpommern, geprüft 2026-09-11
- Gegenwart und Zukunft einer Polizeibeschwerdestelle für Thüringen — Blau-Gelb-Weiße Hilfe e. V., geprüft 2026-09-11
- Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke: Gesetz zur Einführung einer Unabhängigen Polizeibeauftragten-, Beschwerde- und Ermittlungsstelle in Thüringen (27.05.2026) — Parlamentsdokumentation Thüringer Landtag, geprüft 2026-09-11
- Gesetz über eine unabhängige Polizeibeauftragte oder einen unabhängigen Polizeibeauftragten für die Freie Hansestadt Bremen (BremPolBG) vom 24. November 2020 — Transparenzportal Bremen, geprüft 2026-09-11
- Gesetz über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen — Land Nordrhein-Westfalen (Gesetz- und Verordnungsblatt), geprüft 2026-09-11