Sicherheitsdienst
Sicherheitsdienst
Ein privater Sicherheitsdienst — Wachdienst im Auftrag von Verein, Bahn oder Kommune — kontrolliert oder spricht euch an. Er ist eine private Firma, keine Polizei, keine hoheitliche Gewalt. Seine Befugnisse sind auf Jedermannsrechte und das ihm übertragene Hausrecht beschränkt.
Das kannst du jetzt sagen
- „Ich mache von meinem Schweigerecht Gebrauch und äußere mich nicht zur Sache.“
- „Ich bin nicht verpflichtet, mich auszuweisen.“
- „Ich entsperre mein Handy nicht und nenne keinen Code.“
- „Ich möchte vor weiteren Angaben mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen.“
Was darf die Polizei
- Im Rahmen des ihm übertragenen Hausrechts den Zutritt von einer Kontrolle abhängig machen oder verweigern.
- Bei einer auf frischer Tat betroffenen Straftat vorläufig festnehmen und der Polizei übergeben — Jedermannsrecht, keine Sonderbefugnis.
- Sich in Notwehr/Nothilfe wehren.
- Vom Auftraggeber vertraglich übertragene Selbsthilferechte ausüben, z. B. Wegweisung vom Gelände.
Was darf sie NICHT
- Euch zwangsweise durchsuchen, festhalten oder Gewalt anwenden wie die Polizei — ihm fehlt jede hoheitliche Befugnis.
- Platzverweise mit polizeilichem Zwang durchsetzen.
- Personalien zwangsweise feststellen oder euren Ausweis einziehen.
- Euch länger festhalten als bis zum Eintreffen der Polizei.
Was du machen musst
- Bei rechtmäßiger vorläufiger Festnahme auf frischer Tat: ruhig bleiben, keinen Widerstand leisten, auf die Polizei warten.
- Kontrolle als Zutrittsvoraussetzung dulden, wenn ihr das Gelände betreten wollt.
Was du verweigern darfst
- Eine Durchsuchung ohne eure Zustimmung — Folge ist ggf. Zutrittsverweigerung, kein Zwang.
- Aussagen zur Person oder zur Sache gegenüber dem Sicherheitsdienst.
Muss ich meinen Ausweis zeigen?
NeinDer Sicherheitsdienst kann eure Identität nicht erzwingen — nur den Zutritt von der Kontrolle abhängig machen.
Darf ich schweigen?
Gegenüber dem Sicherheitsdienst müsst ihr nichts sagen.
Darf ich mein Handy entsperren verweigern?
Ihr dürft das verweigern; der Sicherheitsdienst hat keine Zwangsbefugnis.
Darf ich einen Anwalt verlangen?
Nach Übergabe an die Polizei gilt euer reguläres Recht, einen Anwalt zu kontaktieren.
- Gewerbeordnung (GewO) § 34a
Bewachungsunternehmen dürfen nur Jedermannsrechte, vertraglich übertragene Selbsthilferechte und im Einzelfall gesetzlich übertragene Befugnisse ausüben, unter Beachtung des Erforderlichkeitsgrundsatzes — keine hoheitlichen Befugnisse.
- Strafprozessordnung (StPO) § 127 Abs. 1
Bei Betreffen auf frischer Tat darf jedermann vorläufig festnehmen, wenn Flucht- oder Identitätsverdacht besteht.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 903
Grundlage des vom Eigentümer übertragbaren Hausrechts.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1004
Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch des Eigentümers bei Störung.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 858
Verbotene Eigenmacht als Grenze für eigenmächtiges Handeln, auch von Sicherheitsdiensten.
- § 34a GewO – Bewachungsgewerbe — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH, geprüft 2026-08-06
- § 127 StPO – Vorläufige Festnahme — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH, geprüft 2026-08-06
- § 903 BGB – Befugnisse des Eigentümers — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH, geprüft 2026-08-06
- § 1004 BGB – Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH, geprüft 2026-08-06
- § 858 BGB – Verbotene Eigenmacht — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH, geprüft 2026-08-06
- Diskussionen über Sicherheitskontrollen vor Stadien: Bis wirklich was passiert — Legal Tribune Online (LTO), geprüft 2026-08-06