Ordner

Ordner

Am Einlass oder im Stadion spricht euch ein Ordner an, z. B. zur Taschenkontrolle. Ordner sind Beauftragte des Vereins bzw. Veranstalters — keine Polizei, keine hoheitliche Gewalt.

Das kannst du jetzt sagen

  • „Ich bin nicht verpflichtet, mich auszuweisen.“
  • „Ich entsperre mein Handy nicht und nenne keinen Code.“

Was darf die Polizei

  • Kraft des ihm übertragenen Hausrechts den Einlass von einer Kontrolle abhängig machen.
  • Euch bei Verstoß gegen die Stadionordnung der Zutritt verweigern oder des Platzes verweisen.
  • Bei einer auf frischer Tat ertappten Straftat (z. B. Zünden von Pyrotechnik) vorläufig festhalten, bis die Polizei eintrifft — das ist das Jedermannsrecht nach § 127 StPO, keine Sonderbefugnis.
  • Sich in Notwehr/Nothilfe gegen einen Angriff wehren.

Was darf sie NICHT

  • Euch gegen euren Willen zwangsweise durchsuchen — ohne eure Zustimmung bleibt nur die Zutrittsverweigerung.
  • Euch grundlos festhalten oder mit Gewalt zur Ausweiskontrolle zwingen — das ist hoheitliche Gewalt und Sache der Polizei.
  • Euer Handy oder eure Taschen durchsuchen, wegnehmen oder Aufnahmen löschen.
  • Personalien zwangsweise erheben.

Was du machen musst

  • Wenn ihr ins Stadion wollt: Kontrolle als Zutrittsvoraussetzung dulden, sonst droht Zutrittsverweigerung.
  • Bei berechtigtem Platzverweis den Bereich verlassen.

Was du verweigern darfst

  • Die Durchsuchung selbst — Folge ist dann der Zutrittsausschluss, kein Zwang.
  • Angaben zur Person gegenüber dem Ordner — er kann sie nicht erzwingen.

Muss ich meinen Ausweis zeigen?

Nein

Ordner dürfen eure Identität nicht erzwingen; sie können den Einlass nur von eurer Zustimmung zur Kontrolle abhängig machen.

Darf ich mein Handy entsperren verweigern?

Ihr könnt das verweigern — Ordner haben kein Recht, euch dazu zu zwingen.

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