Fanbeauftragte

Fanbeauftragte

Fanbeauftragte sind hauptamtliche Mitarbeiter:innen des Vereins, die zwischen Fans und Club vermitteln. Ihre Beschäftigung ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine Vorgabe der DFL-Lizenzierungsordnung (LO) — privates Verbandsrecht, das die DFL ihren Clubs als Bedingung für die Bundesliga- bzw. 2.-Bundesliga-Lizenz auferlegt. Jeder Bundesliga-Club muss mindestens sechs, jeder Club der 2. Bundesliga mindestens drei hauptamtliche Fanbeauftragte in Vollzeit beschäftigen (§ 5 Nr. 1 j LO i. V. m. Art. 52 Anhang VI zur LO). Sie sind Vereinsangestellte — keine unabhängige Ombudsstelle und keine Rechtsberatungsstelle.

Was du machen musst

  • Fanbeauftragte als Ansprechperson nutzen — bei Problemen mit Ordnungsdienst, Einlass oder rund um den Spieltag (Art. 52 Abs. 8 Anhang VI zur LO).
  • Sie bei Auswärtsfahrten kontaktieren — sie begleiten Fans zu Heim- und Auswärtsspielen und liefern Infos zu Gästeblock, Anreise und Sicherheitslage.
  • Bei einem drohenden oder laufenden Stadionverbotsverfahren das Gespräch suchen — Fanbeauftragte können vermitteln und auf eine faire Anhörung hinwirken, auch wenn sie das Verfahren nicht entscheiden.
  • Themen wie Diskriminierung, Inklusion oder Barrierefreiheit ansprechen — pro Club muss laut Regelwerk ein Fanbeauftragter explizit für „Inklusion und Vielfalt“ benannt sein (Art. 52 Abs. 4 Anhang VI zur LO).

Was du verweigern darfst

  • Rechtsberatung oder anwaltliche Vertretung von Fanbeauftragten erwarten — dafür sind sie weder ausgebildet noch zuständig; bei rechtlichen Schritten brauchst du eine Anwältin oder einen Anwalt.
  • Sie als neutrale, vereinsunabhängige Beschwerdestelle behandeln — sie sind beim Verein angestellt und diesem gegenüber weisungsgebunden.
  • Vertraulichkeit wie gegenüber einem Anwalt voraussetzen — anders als beim Anwalt gibt es keine gesetzliche Schweigepflicht der Fanbeauftragten.

Diese App dient ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Aufklärung und ersetzt keine individuelle anwaltliche Beratung. Mehr dazu.