Einlasskontrolle

Einlasskontrolle

Am Einlass kontrolliert der private Sicherheitsdienst des Vereins dein Ticket, deine Tasche und tastet dich kurz von außen ab. Rechtsgrundlage ist das private Hausrecht des Vereins, nicht hoheitliche Polizeigewalt.

Was darf die Polizei

  • Der Sicherheitsdienst darf den Einlass von einer Sichtkontrolle der Tasche und kurzem Abtasten von außen abhängig machen (Hausrecht).
  • Er darf dir bei Verweigerung der Kontrolle den Zutritt verweigern, auch mit gültigem Ticket.
  • Er darf laut Stadionordnung verbotene Gegenstände einbehalten oder dich zur Abgabe an der Garderobe schicken.
  • Die Polizei darf bei konkretem Straftatverdacht eine förmliche Durchsuchung von Person und Sachen vornehmen.

Was darf sie NICHT

  • Der Sicherheitsdienst darf dich nicht zwangsweise festhalten oder gewaltsam durchsuchen — er hat keine hoheitlichen Zwangsbefugnisse.
  • Er darf dir nicht unter die Kleidung fassen oder intime Körperbereiche abtasten.
  • Ohne konkreten Straftatverdacht darf auch die Polizei keine vollständige Leibesvisitation durchführen.

Was du machen musst

  • Willst du ins Stadion, musst du die angekündigte Ticket- und Taschenkontrolle dulden — sonst bleibt dir der Zutritt verwehrt.
  • Verbotene Gegenstände solltest du gar nicht erst mitbringen oder freiwillig abgeben.

Was du verweigern darfst

  • Du kannst die Kontrolle verweigern — dann darf dir aber der Einlass verweigert werden, meist ohne Anspruch auf Ticketrückerstattung.
  • Eine über das übliche Abtasten hinausgehende, eingriffsintensive Durchsuchung durch den Sicherheitsdienst musst du nicht dulden; das ist Sache der Polizei.

Muss ich meinen Ausweis zeigen?

Kommt darauf an

Bei personalisierten Tickets darf der Verein im Rahmen seines Hausrechts einen Lichtbildausweis zum Abgleich mit dem Ticket verlangen. Ohne eine solche Regelung in der Stadionordnung besteht keine generelle Ausweispflicht am Einlass.

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