DFL
DFL
Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH ist ein privates Unternehmen der lizenzierten Vereine — keine Behörde. Ab der Saison 2026/27 benennt sie sich in „Bundesliga GmbH“ bzw. „Bundesliga e. V.“ um (Beschluss der Mitgliederversammlung vom 3. März 2026); Aufgaben und Zuständigkeiten ändern sich dadurch nicht, nur der Name. Die DFL organisiert Wettbewerb und Vermarktung von Bundesliga und 2. Bundesliga sowie das Lizenzierungsverfahren; der DFB bleibt u. a. für Nationalmannschaft, Nachwuchs- und Breitenfußball sowie über Sportgericht/Bundesgericht für die Verbandsgerichtsbarkeit auch bei Lizenzliga-Vereinen zuständig. Über die Lizenzierungsordnung (LO) und deren Anhang VI schreibt die DFL bauliche, organisatorische und personelle Sicherheitsanforderungen für alle Stadien der Lizenzligen vor — alles privates Verbandsrecht, kein staatliches Gesetz.
Was du machen musst
- Wissen, dass die DFL Vereine sanktionieren kann, bis hin zum Lizenzentzug, aber keine Privatpersonen bestraft — dir gegenüber handelt im Zweifel der Verein oder die Polizei, nicht die DFL direkt.
- Fragen zu Sicherheitsauflagen im Stadion, z. B. Zutrittskontrollen oder Choreo-Regeln, zuerst beim Verein bzw. den Fanbeauftragten klären — die DFL hat keinen direkten Publikumskontakt.
- Grundsätzliche Kritik, etwa an Anstoßzeiten oder Sicherheitsauflagen, über den vereinseigenen Club-Fan-Dialog einbringen, den die DFL-Lizenzierungsordnung vorschreibt.
Was du verweigern darfst
- Dich bei einem echten Rechtsstreit, etwa einem Stadionverbot, nicht auf „die DFL-Regeln“ als Gesetz berufen — sie binden nur die Clubs im Lizenzverhältnis. Rechtlich relevant sind zivilrechtliche Ansprüche gegen den Verein, nicht die DFL-Regularien selbst.
- DFB-Satzung (private Vereinsregelung, kein staatliches Gesetz) §§ 16, 16a–c
Grundlage für die besonderen Rechte und Pflichten des Ligaverbands (DFL e. V.) gegenüber dem DFB, u. a. das exklusive Recht zum Betrieb der Lizenzligen Bundesliga und 2. Bundesliga.
- Grundlagenvertrag zwischen DFB und DFL (privates Verbandsrecht) Präambel
Regelt die Aufgabenteilung: Der Ligaverband (DFL) betreibt die ihm vom DFB überlassenen Lizenzligen und vermarktet sie eigenverantwortlich; der DFB bleibt Dachverband für den gesamten deutschen Fußball.
- DFL-Lizenzierungsordnung (LO, private Vereinsregelung, kein staatliches Gesetz) § 6
Grundlage für die Überprüfung baulicher, infrastruktureller und sicherheitsbezogener Anforderungen im Lizenzierungsverfahren; bei Nichterfüllung kann die Lizenz verweigert, mit Auflagen versehen oder entzogen werden.
- Anhang VI zur LO (Regelwerk für Stadien und Sicherheit) Art. 1
Fasst bauliche, organisatorische und sicherheitsbezogene Anforderungen an Stadien der Lizenzligen zusammen; verweist u. a. auf die DFB-Sicherheitsrichtlinien und die Musterversammlungsstättenverordnung.
- Lizenzierungsordnung (LO), Stand 21.04.2026 — DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, geprüft 2026-08-06
- Anhang VI: Regelwerk für Stadien und Sicherheit, Stand 05.12.2025 — DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, geprüft 2026-08-06
- Grundlagenvertrag (DFB/DFL), Präambel — DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, geprüft 2026-08-06
- Mitgliederversammlung beschließt Umfirmierung: Aus DFL wird Bundesliga — DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, geprüft 2026-08-06