DFB

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Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) ist ein privater Sportverband, keine Behörde. Er hat eine eigene Verbandsgerichtsbarkeit, die neben und unabhängig von staatlichem Straf- und Zivilrecht läuft — eine Verurteilung durch DFB-Organe ersetzt kein Strafverfahren und umgekehrt. Rechtsorgane sind das DFB-Sportgericht (erste Instanz, §§ 38, 39, 42 DFB-Satzung) und das DFB-Bundesgericht (Berufungsinstanz, §§ 38, 40, 43 DFB-Satzung); der DFB-Kontrollausschuss (§ 50 DFB-Satzung) ermittelt bei Verstößen gegen DFB-Regelwerke und erhebt Anklage. Ein Stadionverbot verhängt dagegen nicht der DFB, sondern der jeweilige Verein aufgrund seines zivilrechtlichen Hausrechts — der DFB setzt dafür über die gemeinsam mit der DFL erlassenen Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten nur den Rahmen.

Was du machen musst

  • Gegen eine dich betreffende Sportgerichtsentscheidung, z. B. als Spieler, Berufung beim DFB-Bundesgericht einlegen (§§ 40, 43 DFB-Satzung).
  • Bei einem drohenden bundesweiten Stadionverbot die vorgesehene Anhörung durch den Verein nutzen, um deine Sicht zu schildern und ggf. Erläuterung der Gründe zu verlangen — das Bundesverfassungsgericht verlangt genau das (BVerfG, Beschluss vom 11.04.2018, 1 BvR 3080/09).
  • Nach Abschluss des Verbandsverfahrens den Weg zu den staatlichen Gerichten prüfen, wenn du eine Entscheidung für rechtswidrig hältst — Verbandsrecht schließt den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten nicht dauerhaft aus.

Was du verweigern darfst

  • Dich nicht doppelt bestrafen lassen müssen: Eine strafrechtliche Verurteilung ist für Sanktionen des DFB nicht erforderlich, aber ein Freispruch im Strafverfahren bindet DFB-Organe auch nicht automatisch — beide Verfahren laufen rechtlich getrennt.
  • Eine Entscheidung ohne vorherige Anhörung nicht widerspruchslos hinnehmen — das allgemeine Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) wirkt über die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte auch gegenüber DFB und Vereinen (BVerfG, 1 BvR 3080/09).

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