Buskontrolle
Buskontrolle
Euer Fanbus wird kontrolliert — auf der Autobahn, an einer Raststätte oder vor dem Stadion. Häufig lenkt die Polizei Fanbusse im Konvoi zum Stadion und kontrolliert dabei gezielt.
Das kannst du jetzt sagen
- „Ich mache von meinem Schweigerecht Gebrauch und äußere mich nicht zur Sache.“
Was darf die Polizei
- Den Bus anhalten und zur Kontrolle geleiten.
- Bei konkretem Verdacht Personen und mitgeführte Gegenstände im Bus durchsuchen.
- Bei einer Rechtsgrundlage im Landesrecht zur Gefahrenabwehr oder bei Straftatverdacht die Identität feststellen.
- Den Bus im Konvoi begleiten und die Fahrtroute vorgeben.
Was darf sie NICHT
- Alle Insassen pauschal ohne Einzelanlass durchsuchen.
- Die Weiterfahrt zum Stadion pauschal verhindern, nur weil es ein Fanbus ist, ohne konkrete Gefahrenprognose.
Was du machen musst
- Anhaltesignal befolgen.
- Auf Verlangen Ausweis vorzeigen und Kernpersonalien nennen, wenn rechtmäßig verlangt.
Was du verweigern darfst
- Alles über die Kernpersonalien hinaus.
- Eine Durchsuchung ohne Rechtsgrundlage — Widerspruch erklären, aber nicht aktiv Widerstand leisten.
Muss ich meinen Ausweis zeigen?
Kommt darauf anNur bei gesetzlicher Grundlage, unterschiedlich geregelt je Bundesland.
Kann regional abweichen (Bundesland, Kanton bzw. Bundesstaat).
Muss ich Fragen beantworten?
Kommt darauf anPersonalien ja, wenn rechtmäßig verlangt — der Rest bleibt euch überlassen.
Darf ich schweigen?
Zur Sache müsst ihr nichts sagen.
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 36 Abs. 5
Anhalten zur Verkehrskontrolle, Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit oder für Verkehrserhebungen.
- Strafprozessordnung (StPO) § 102
Durchsuchung bei Tatverdacht zulässig zur Ergreifung oder zum Auffinden von Beweismitteln.
- Strafprozessordnung (StPO) § 163b
Identitätsfeststellung bei Nichtverdächtigen nur, soweit zur Aufklärung einer Straftat geboten.
- § 36 StVO – Zeichen und Weisungen der Polizei — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH, geprüft 2026-08-06
- § 102 StPO – Durchsuchung bei Beschuldigten — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH, geprüft 2026-08-06