Alkoholkontrolle

Alkoholkontrolle

Rund ums Stadion gibt es zwei unterschiedliche „Alkoholkontrollen“: Der Verein kontrolliert beim Einlass auf Basis seines zivilrechtlichen Hausrechts und der Stadionordnung, ob du Alkohol mitführst oder sichtbar betrunken bist. Die Polizei wird dagegen erst tätig, wenn von einer alkoholisierten Person eine konkrete Gefahr ausgeht — etwa für sich selbst oder andere.

Was darf die Polizei

  • Dich bei erheblicher Alkoholisierung, die eine Gefahr für dich selbst darstellt, in Gewahrsam nehmen (Beispiel Bayern: Art. 17 PAG; Beispiel NRW: § 35 PolG NRW).
  • Dir einen Platzverweis erteilen, wenn du betrunken aggressiv wirst oder andere gefährdest.
  • Mitgeführten Alkohol sicherstellen, wenn davon eine konkrete Gefahr ausgeht, etwa Glasflaschen als Wurfgeschosse.

Was darf sie NICHT

  • Dich als Fußgänger routinemäßig zu einem Alkoholtest zwingen, wie es das im Straßenverkehr für Fahrzeugführer gibt — dafür fehlt ohne konkreten Anlass die Rechtsgrundlage.
  • Dich allein wegen Alkoholgeruchs festnehmen oder durchsuchen, ohne dass eine Gefahr oder ein Tatverdacht hinzukommt.

Was du machen musst

  • Die Einlasskontrolle des Ordnungsdienstes (Taschen-/Sichtkontrolle) dulden, wenn du das Stadion betreten willst — das ist Bedingung des Zutrittsvertrags, kein hoheitlicher Zwang (§ 903 BGB, Hausrecht).
  • Einer polizeilichen Anordnung wie Platzverweis oder Gewahrsam bei tatsächlicher Gefahr Folge leisten.

Was du verweigern darfst

  • Die Taschen-/Körperkontrolle durch Vereins-Ordner verweigern — Konsequenz kann dann aber sein, dass dir der Zutritt verweigert wird.
  • Einen „freiwilligen“ Atemalkoholtest der Polizei ablehnen, sofern kein gesetzlicher Zwang dazu besteht.
  • Aussagen darüber, wie viel du getrunken hast, verweigern.

Muss ich meinen Ausweis zeigen?

Kommt darauf an

Nur wenn die Polizei einschreitet, etwa wegen Eigengefährdung, kann eine Identitätsfeststellung nötig werden. Der Ordnungsdienst des Vereins hat kein eigenes hoheitliches Recht, deine Identität zu erzwingen.

Kann regional abweichen (Bundesland, Kanton bzw. Bundesstaat).

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