Körperverletzung im Amt
Körperverletzung im Amt
Polizeibeamte dürfen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (u. a. UZwG, Landespolizeigesetze) körperlichen Zwang anwenden — aber nur, wenn er erforderlich und verhältnismäßig ist. Wendet ein Amtsträger während oder im Zusammenhang mit seinem Dienst rechtswidrig Gewalt an und verletzt dich dabei, erfüllt das den Straftatbestand der Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB).
Das kannst du jetzt sagen
- „Ich möchte vor weiteren Angaben mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen.“
Was darf die Polizei
- Unmittelbaren Zwang anwenden, wenn er zur Durchsetzung einer rechtmäßigen Maßnahme erforderlich und verhältnismäßig ist (§ 4 UZwG bzw. entsprechende Landesnormen).
- Fesseln oder körperlich fixieren, wenn dies zur Eigen- oder Fremdsicherung notwendig ist.
Was darf sie NICHT
- Gewalt anwenden, die über das erforderliche Maß hinausgeht oder nachdem du bereits keinen Widerstand mehr leistest.
- Dich schlagen, treten oder anderweitig verletzen, wenn keine Notwehr- oder Zwangslage vorliegt.
- Gewalt als Bestrafung oder Einschüchterung einsetzen — das ist von keiner Rechtsgrundlage gedeckt und kann § 340 StGB erfüllen.
Was du machen musst
- Sobald möglich einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen und Verletzungen attestieren lassen, idealerweise mit Fotos — das ist das wichtigste Beweismittel.
- Datum, Uhrzeit, Ort, Anzahl und, falls erkennbar, Dienstnummern/Namensschilder der beteiligten Beamten so schnell wie möglich schriftlich festhalten.
- Zeuginnen und Zeugen sowie deren Kontaktdaten sichern.
- Bei Strafanzeige die Verjährungsfrist beachten: Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB, Strafrahmen 3 Monate bis 5 Jahre) verjährt gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB nach 5 Jahren ab Beendigung der Tat.
- Parallel und unabhängig von einer Anzeige eine formlose Dienstaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Dienststelle bzw. Polizeibeschwerdestelle einreichen (siehe Bereich „Melden“) — dafür gibt es keine Frist.
Was du verweigern darfst
- Eine Entlassung oder Verzichtserklärung zu unterschreiben, die dich von weiteren Ansprüchen ausschließen soll.
- Dich ohne anwaltlichen Rat auf eine Einigung oder Rücknahme einer Anzeige einzulassen.
Darf ich einen Anwalt verlangen?
Bei Verdacht auf Körperverletzung im Amt solltest du möglichst frühzeitig eine Anwältin oder einen Anwalt einschalten — u. a. für Akteneinsicht, Strafanzeige und einen möglichen Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG.
- Strafgesetzbuch (StGB) § 340
Ein Amtsträger, der während oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft; in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder Geldstrafe.
- Strafgesetzbuch (StGB) § 78 Abs. 3
Legt die Verjährungsfristen von Straftaten je nach Strafrahmen fest; für § 340 StGB (Höchststrafe 5 Jahre) beträgt sie 5 Jahre.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 839
Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig eine ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, hat er den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen; die Haftung trifft im Ergebnis den Staat (Art. 34 GG).
- Grundgesetz (GG) Art. 34
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes eine Amtspflicht gegenüber einem Dritten, trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht.
- Gesetz über den unmittelbaren Zwang (UZwG) § 4
Setzt für Zwangsmaßnahmen von Bundesvollzugsbeamten enge Grenzen: mildestes geeignetes Mittel, kein erkennbares Missverhältnis zum Zweck.
- § 340 StGB – Körperverletzung im Amt — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH, geprüft 2026-08-07
- § 78 StGB – Verjährungsfrist — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH, geprüft 2026-08-07
- § 839 BGB – Haftung bei Amtspflichtverletzung — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH, geprüft 2026-08-07
- Art. 34 GG – Staatshaftung bei Amtspflichtverletzung — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH, geprüft 2026-08-07